Honorar

Das Honorar für ein Wertgutachten richtet sich nach den spezifischen
Anforderungen und der Komplexität der Bewertungsaufgabe.


Geben Sie mir nähere Informationen zu Ihrem Bewertungsobjekt, z.B.:

  • Anlass der Wertermittlung
  • Ort und Straße des Bewertungsobjektes
  • Objektart (Nutzungsart, ggf. Einheiten, geschätzte Gesamtfläche)

 

Gerne bespreche ich mit Ihnen die Höhe des Honorars und unterbreite Ihnen ein Angebot. Pauschalierungen sind möglich.

 

Gerichtsgutachten werden nach Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) abgerechnet.