Das Honorar für ein Wertgutachten richtet sich nach den spezifischen
Anforderungen und der Komplexität der Bewertungsaufgabe.
Geben Sie mir nähere Informationen zu Ihrem Bewertungsobjekt, z.B.:
- Anlass der Wertermittlung
- Ort und Straße des Bewertungsobjektes
- Objektart (Nutzungsart, ggf. Einheiten, geschätzte Gesamtfläche)
Gerne bespreche ich mit Ihnen die Höhe des Honorars und unterbreite Ihnen ein Angebot. Pauschalierungen sind möglich.
Gerichtsgutachten werden nach Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) abgerechnet.