Steuerliche Immobilienbewertung Nachweis eines niedrigeren Wertes bei Erbschaft oder Schenkung


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Im Rahmen der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuerveranlagung ermitteln die Finanzbehörden den Wert einer Immobilie mit Hilfe einer Regelbewertung.

Dem Steuerpflichtigen wurde im Bewertungsgesetz die Möglichkeit eingeräumt, bei allen Grundstücksarten einen niedrigeren Marktwert mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Leider geschieht das in der Praxis nur selten.

Die Regelbewertung der Finanzbehörden kann beispielsweise bei älteren Gebäuden - bei denen Mindestwertansätze zum Tragen kommen - oder bei Gebäuden, die sich in einem schlechten Zustand befinden, zu deutlich über dem Marktwert liegenden Werten führen. Auch bei Grundstücken, die im Vergleich zum Richtwertgrundstück eine schlechtere Lage oder deutlich abweichende Grundstücksgröße aufweisen, können zu hohe Werte vorkommen.

Zur Beurteilung möglicher Steuerersparnisse erstelle ich gerne kostenlos und unverbindlich vor Beauftragung eines Gutachtens eine erste überschlägige Schätzung des Marktwerts (Wertindikation).