Steuerliche Immobilienbewertung Wertgutachten bei Betriebsaufgabe oder Betriebsgründung


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Betriebsaufgabe: Der Buchwert einer betrieblich genutzten Immobilie kann aufgrund von Abschreibungen im Laufe der Jahre sehr niedrig geworden sein. Im Fall der Betriebsentnahme, z.B. wegen Betriebsaufgabe, ist der Marktwert zum Zeitpunkt der Betriebsentnahme anzusetzen. Oft entstehen dadurch hohe zu versteuernde Gewinne.
 

Damit nicht zu viel Steuern gezahlt werden, ist eine exakte Bewertung durch ein Sachverständigengutachten bei jeder Betriebsentnahme (Betriebsaufgabe) sinnvoll.
 

Betriebsgründung: Im Fall der Betriebseinlage, z.B. bei Betriebsgründung, ist die Höhe des Einbringungswerts vor allem für die künftigen Abschreibungen (Absetzung für Abnutzung) maßgebend. Eine hohe Bemessungsgrundlage führt zu höheren Abschreibungen und kann die Steuerlast verringern.

Beispiel: Verkehrswert lt. Finanzamt € 600.000,-.
Nachgewiesener Wert des Gebäudes lt. Gutachten € 700.000,-. Dadurch höhere Bemessungsgrundlage für Abschreibungen.